Kommunikation entlang der Lieferkette
Sicherheit für alle identifizierten Verwendungen
Die REACH-Gesetzgebung stellt eine Reihe neuer Anforderungen bezüglich der Verwendungen von chemischen Substanzen sowie die damit einhergehende Kommunikation zwischen Liefereranten und Kunden auf. Eine dieser neuen Anforderungen ist der Nachweis der "sicheren Verwendung". Dies bedeutet, dass die gegenwärtigen Verwendungen aller registrierungspflichtigen Substanzen von dem für die Registrierung Verantwortlichen (Hersteller oder Importeur) identifiziert werden oder an diesen berichtet werden müssen. Dieser Prozess der Abstimmung ist der sogenannte Verwendungs-Abstimmungsprozess.
Wenn alle für die Verwendung relevanten Informationen an den Registranten weitergeleitet sind, prüft dieser im Rahmen des sog. "Chemical Safety Assessment", ob die jeweiligen identifizierten Verwendungen als sicher eingestuft werden können.
In diesem "Chemical Safety Assessment" muss der Hersteller/Importeur belegen, dass die Verwendung einer Substanz über deren gesamten Lebenszyklus (Herstellung, Weiterverarbeitung, endgültige Verwendung, Entsorgung) sicher ist. Das Resultat dieses Bewertungsverfahrens ist eine Reihe von Auflagen für die Verarbeitung der Substanzen sowie Maßnahmen des Risikomanagements, die der sicheren Verwendung der jeweiligen Substanzen dienen. Diese Informationen werden in dem sogenannten Expositionsszenario dokumentiert, das nach der Registrierung über die Sicherheitsdatenblätter kommuniziert wird.
Die Identifikation aller Verwendungen stellt eine enorme Herausforderung dar. Die Gründe hierfür sind die Vielfalt der zu registrierenden Substanzen und deren Verwendungen sowie die Menge der Unternehmen, die in die Kommunikationskette involviert sind.
Verwendungs-Abstimmungsprozess
Die chemische Industrie hat den sog. Verwendungs-Abstimmungsprozess definiert, um die Kommunikation zwischen Lieferanten und Kunden effektiv und effizient zu gestalten. Dieser Prozess hilft, möglichst viele gegenwärtige Verwendungen innerhalb der Lieferkette zu identifizieren. Der Hersteller/Importeur startet den Prozess, indem er die nachgeschalteten Anwender über eine Reihe von identifizierten Verwendungen mittels eines "Verwendungsinformationsblattes" informiert. Anschließend können dann die nachgeschalteten Anwender ihre Lieferanten über zusätzliche Verwendungen informieren.
Verwendungsdeskriptoren
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ein System zur strukturierten und standardisierten Beschreibung der Verwendungen entwickelt. Dieses sog. "Use-Descriptor System" basiert auf fünf separaten Deskriptoren, die in Kombination miteinander eine kurze Beschreibung der Verwendung ermöglichen.
Mehr Informationen zu den Verwendungsdeskriptoren finden Sie hier:
Zeitplan
Um sicherzustellen, dass alle zusätzlichen Verwendungen einbezogen werden, sollten diese bis zwölf Monate vor Ende der jeweiligen Registrierungsfrist an den Registranten kommuniziert werden. Für die erste Registrierungsfrist wäre dies der 01. November 2009. Eine spätere Meldung kann dazu führen, dass die entsprechenden zusätzlichen Verwendungen vom Registrant nicht mehr bewertet werden können.
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