Information für Lieferanten
Wie sind Sie als unser Lieferant von REACH betroffen?
Ihre Pflichten als EU-Hersteller
- Vorregistrierung von Stoffen bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) im Zeitraum zwischen 1. Juni und 1. Dezember 2008, sofern das produzierte oder importierte Volumen pro Jahr und juristischer Person 1 Tonne oder mehr beträgt
- Registrierung von Stoffen ab 1. Juni 2008
- Identifizierung sämtlicher Verwendungen eines chemischen Stoffes
- Erstellung von Expositionsszenarien und Empfehlungen für Risikomanagementmaßnahmen
- Übermitteln der Expositionsszenarien mittels Sicherheitsdatenblatt an Ihre Abnehmer
Ihre Optionen als Hersteller außerhalb der EU
- Übermittlung der für die (Vor-) Registrierung notwendigen Daten und Informationen an jeden in der EU ansässigen Importeur Ihrer Stoffe
- Alternativ: Ernennung eines in der EU ansässigen „Alleinvertreters“, welcher die Pflichten eines Importeurs übernimmt
Unser Service für unsere Lieferanten
- Speziell in REACH geschulte Produktmanager
- Unterstützung bei der Erfassung der nachgeschalteten Verwendungen Ihrer chemischen Stoffe
- Unterstützung bei Fragestellungen bezüglich importierter chemischer Stoffe
- Unterstützung in einer Vielzahl REACH relevanter Aufgabenbereiche (z. B. Lösungen in Hinblick auf Ersatz besonders besorgniserregender Stoffe, Abklärung der Erfordernisse zur Registrierung, Ausnahmeregelungen)
- Unterstützung bei der Entwicklung von Expositionsszenarien für Formulierer

