Information für Lieferanten

Wie sind Sie als unser Lieferant von REACH betroffen?


Ihre Pflichten als EU-Hersteller
  • Vorregistrierung von Stoffen bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) im Zeitraum zwischen 1. Juni und 1. Dezember 2008, sofern das produzierte oder importierte Volumen pro Jahr und juristischer Person 1 Tonne oder mehr beträgt
  • Registrierung von Stoffen ab 1. Juni 2008
  • Identifizierung sämtlicher Verwendungen eines chemischen Stoffes
  • Erstellung von Expositionsszenarien und Empfehlungen für Risikomanagementmaßnahmen
  • Übermitteln der Expositionsszenarien mittels Sicherheitsdatenblatt an Ihre Abnehmer

 

Ihre Optionen als Hersteller außerhalb der EU

  • Übermittlung der für die (Vor-) Registrierung notwendigen Daten und Informationen an jeden in der EU ansässigen Importeur Ihrer Stoffe
  • Alternativ: Ernennung eines in der EU ansässigen „Alleinvertreters“, welcher die Pflichten eines Importeurs übernimmt

 

Unser Service für unsere Lieferanten

  • Speziell in REACH geschulte Produktmanager
  • Unterstützung bei der Erfassung der nachgeschalteten Verwendungen Ihrer chemischen Stoffe
  • Unterstützung bei Fragestellungen bezüglich importierter chemischer Stoffe
  • Unterstützung in einer Vielzahl REACH relevanter Aufgabenbereiche (z. B. Lösungen in Hinblick auf Ersatz besonders besorgniserregender Stoffe, Abklärung der Erfordernisse zur Registrierung, Ausnahmeregelungen)
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Expositionsszenarien für Formulierer

 

 

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