Was ist REACH?

REACH ist die neue Chemikaliengesetzgebung der EU, die sich mit der Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von CHemikalien befasst. REACH betrifft chemische Stoffe als solche bzw. in Zubereitungen oder Stoffe in Erzeugnissen, die unter normaler Verwendung freigesetzt werden. REACH ersetzt eine Reihe von EU Rechtsvorschriften zu Umweltschutz und Sicherheit, lässt jedoch viele sektorspezifische Vorschriften unberührt.

 

Welche Ziele werden verfolgt?

  • Besserer Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Umwelt vor möglichen Gefährdungen durch Chemikalien
  • Verbessertes Risikomanagement im Umgang und bei der Verarbeitung von Chemikalien
  • Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie in der EU
  • Verlagerung der Verantwortung für die Beurteilung von Risiken von den Behörden zur Industrie

 

Müssen alle Stoffe registriert werden?

Ja, alle Stoffe, welche in einer Menge von 1 Tonne und mehr pro Jahr in der EU produziert oder importiert werden, sind registrierungspflichtig. Jedoch gibt es Ausnahmen: So fällt z. B. die Verwendung von Chemikalien in Lebensmitteln und Medikamenten unter andere sektorspezifische EU-Gesetze.

 

Wer ist von der neuen Verordnung betroffen?

Praktisch jeder Akteur der Lieferkette, der mit chemischen Stoffen umgeht, hat bestimmte Verpflichtungen zu erfüllen:

  • In der EU ansässige Hersteller oder Importeure von chemischen   Stoffen oder von Zubereitungen chemischer Stoffe 
  • Nachgeschaltete Anwender, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit   Chemikalien verarbeiten, Zubereitungen (Gemische) für die Endanwendung formulieren oder formulierte Produkte verwenden

 

Welche Konsequenzen hat REACH?

„Keine Registrierung – kein Markt“. Dies bedeutet: Nicht registrierte Stoffe und nicht registrierte Verwendungen werden illegal!

 


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ECB
 
 
 
 
 
http://www.brenntag-reach.com/de/pages/About_Reach/index.html
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